Sie treten mit dem EBC*L Repräsentanten vor Ort in Kontakt.
Dieser wird Ihnen vorweg weitergehende Informationsmaterialien zur Verfügung stellen.
2.
In weiterer Folge wird ein Gesprächstermin vereinbart.
3.
Sollte die Eignung festgestellt worden sein, werden weitere Dokumente zur Akkreditierung übergeben.
4.
Nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen wird vom EBC*L Repräsentanten ein EBC*L Workshop organisiert, bei dem mind.
2 Personen als Projektleiter bzw. Aufsichtspersonen geschult werden.
5.
Nach Absolvierung des Workshops und Entrichtung der Gebühren wird der Akkreditierungsvertrag (Bildungsinstitut) bzw. Kooperationsvertrag (Schule/Hochschule) unterzeichnet.
Bildungsinstitute haben eine einmalige Akkreditierungsgebühr und eine Workshopgebühr für EBC*L Personal zu entrichten. Zudem gibt es eine jährliche Mindestabnahme an EBC*L Prüfungen.
Schulen/Hochschulen zahlen keine Akkreditierungsgebühren und haben auch in weiterer Folge keine vorausgehenden Abnahmeverpflichtungen. Außerdem gibt es für diesen Ausbildungssektor ermäßigte Workshopgebühren!